Ab wann zahle ich Schweizer Zollgebühren?
Jede Sendung aus dem Ausland in die Schweiz ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.
Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Demnach werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, wenn der errechnete Betrag geringer als CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben separat zu betrachten sind. Des Weiteren sind Geschenksendungen von Privatpersonen, die im Ausland wohnhaft sind, an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei.
Darum am besten das Geschenkli für seinen Mann oder seine Freundin als Geschenksendung deklarieren / markieren lassen, wenn die gekauften Waren unter 100.-Fr. gekostet haben! (ausgenommen Alkohol und Tabak)
Die Postverzollung umfasst die Einfuhrabfertigung von Paketen und EMS-Sendungen (internationale Express-Sendungen) die auf dem Postweg in die Schweiz gelangt sind. Wenn das Herkunftsland Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ist. Dann werden 11.50 Fr. fällig. Pakete aus allen übrigen Ländern kosten CHF 16.- Fr. Sollte das Paket in eine Zollkontrolle kommen, dann möchte die CH Post AG zusätzliche 13.-Fr. für das Öffnen und wieder verschließen an der schweizerischen Grenze. Wichtig noch zu wissen ist, daß die Post keine Sammelsendungen kennt. Weisen Sei also Ihren Lieferanten daraufhin, daß jedes Paket einen Lieferschein mit Warenwert außen am Paket angebracht hat.
Pro Sendung werden 7.7% Mehrwertsteuer hinzu, wenn es keine Geschenksendung unter 100.-Fr. Warenwert oder Alkohol oder Tabak enthält.
Bei Alkohol kommen pro 1 x Liter reiner Alkohol 29.-Fr. Spirituosensteuer hinzu.
Mehr zum Thema Import in die Schweiz per Postversand unter ezv.admin.ch.